Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft stärkt und stützt unsere Arbeit und Solidarität für alle werdenden Mütter und ihre Babys.

Sie ist möglich für alle Betroffenen und Interessenten, auch für juristische Personen (Vereine, Krankenhäuser, Verbände usw.). Bei Vereinen und Verbänden gilt die Einschränkung, dass sie nicht im Zusammenhang mit der Muttermilchersatznahrungsindustrie sowie deren Tochter-/Schwesterfirmen stehen dürfen, da wir die internationale Initiative der WHO und Unicef "Babyfreundliches Krankenhaus" unterstützen.

Mitglieder erhalten die Passwörter für alle Bereiche kostenfrei und im allgemeinen 3-4 Newsletter im Jahr, per e-mail.  Die Beratung ist kostenlos. Bücher und Broschüren werden auch für Mitglieder nur gegen Kostenerstattung zu den jeweils gültigen Preisen übersandt.

Die Beitragssätze für eine Mitgliedschaft sind jeweils im Voraus fällig und werden, jährlich oder halbjährlich, erstmalig im Beitrittsmonat und in den Nachfolgejahren jeweils zu Beginn des Beitrittsquartals erhoben.
 
pro Jahr für Einzelmitglieder EUR 78,00
pro Jahr für Paare EUR 115,00

              

Über eine freiwillige Erhöhung des Beitrages zur Verbesserung der engen Finanzlage würden wir uns sehr freuen. Auch unsere Beiträge sind wie die Spenden von der Steuer abzugsfähig. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Diese wird Ihnen zu Beginn des Folgejahres zugesandt.

Für Studentinnen/Hebammenschülerinnen, sowie "Hartz IV"-Empfängerinnen gibt es gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung 50% Nachlass auf den jeweils gültigen Beitrag. Der ermäßigte Beitrag beträgt derzeit EUR 39,-- (für Einzelmitglieder).
Wir bitten Sie, die für uns einfachste und kostengünstigste Möglichkeit des Bankeinzugs zu nutzen und haben für Sie ein Beitrittsformular vorbereitet. Bitte senden Sie das Formular per Post an die angegebene Adresse. Wir nutzen das SEPA-Programm der Bank für Sozialwirtschaft.

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft Essen
IBAN: DE90 3702 0500 0007 2060 00    BIC: BFSWDE33XXX
 
Der Austritt muss vier Wochen vor Ende eines Quartals gegenüber der Geschäftsstelle schriftlich erklärt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge besteht nicht. (In besonderen Fällen erstatten wir jedoch auf Anfrage Beiträge für einen Zeitraum bis zu einem halben Jahr).

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular im Original an die Geschäftsstelle.



  aktueller Freistellungsbescheid 2022. pdf mit Nachtrag (0,7 MB)


Satzung

Hier finden Sie unsere aktuelle Satzung.


→  Satzung.pdf  (75 kB)


Zuletzt geändert am 02.08.2023 10:10 Uhr